Türkei: Schutzzoll für Baumwollgarne 5205 aufgehoben

Die durch die Türkei im Jahr 2008 eingeführten Schutzzölle für Baumwollgarne der Zolltarifnummern 5205 sind Ende 2012 gestrichen worden. Andere Safeguard-Bestimmungen, mit denen die Türkei seit Juli 2011 die eigene Textilindustrie schützen will, bleiben jedoch bestehen.

Foto: Flickr/wallygrom
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Indien: Erfolgreicher Einspruch bei WTO
Unter die Baumwollgarne mit der Zolltarifnummer 5205 fallen alle gekämmten und ungekämmten Garne mit einem Anteil von 85 Prozent Baumwolle, ausgenommen Nähgarne sowie Aufmachungen für den Einzelverkauf.

Betroffen von der Maßnahme war insbesondere Indien, vormals türkischer Hauptimporteur für Baumwollgarne. Indien focht deswegen die Zusatzzölle bei der Welthandelsorganisation WTO an und konnte 2011 als vorläufigen Erfolg verbuchen, dass die Türkei die vorherigen Regelungen, die Zusatzzölle von 15 Prozent vorsahen, entschärfte. Im Sommer 2011 wurden sie auf 10 Prozent gesenkt.

Wie der Textilverband Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e.V. Gesamtmasche nun mitteilte, haben sich die Türkei und Indien geeinigt, mit der Folge, dass die Schutzmaßnahmen zu den Baumwollgarnen 5205, die bei der WTO ursprünglich bis 2014 notifiziert worden waren, bereits Ende 2012 beseitigt wurden.

Andere Textil-Schutzzölle bleiben vorerst
Nicht abgeschafft wurden jedoch die Zölle für bestimmte Gewebe aus Wolle, Baumwolle und Chemiefasern sowie zahlreiche Bekleidungsprodukte, die seit Juli 2011 den Textil-Import in die Türkei bremsen sollten. Die Safeguard-Zölle für die Gewebe betragen bis zu 20 Prozent, die für Bekleidung 30 Prozent.

Diese Regelungen nehmen zwar Waren mit Ursprung EU aus, denn die Türkei ist seit 1996 Teil der europäischen Zollunion. Doch sind deutsche und europäische Hersteller stark betroffen, da zum einen durch die Kontrolle des Warenursprungs neuer bürokratischer Aufwand entstanden ist, zum anderen die europäischen Lieferanten oft Produkte in die Türkei exportieren, die ursprünglich aus einem Drittland stammen.

Die aktuelle Lockerung der Zollpolitik bei den 5205er-Baumwollgarnen könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Türkei auch bei diesen anderen Textil-Schutzzöllen verhandlungsbereit ist.

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