Adidas gewinnt im Patentstreit gegen Nike

Im Rechtsstreit um einen Laufschuh hat sich adidas vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die einstweilige Verfügung gegen den Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach aufgehoben, die Nike vor Gericht erstritten hatte. Damit darf adidas seinen Laufschuh „Primeknit“ wieder auf den deutschen Markt bringen.
Bereits Ende August hatte der US-Sportartikelhersteller Nike vor Gericht ein Verkaufsverbot gegen adidas erzwungen. Nike wirft adidas vor mit ihrem Laufschuh „Primeknit“ ein patentiertes Herstellungsverfahren des eigenen Produkts „Flyknit“, verletzt zu haben. Das Gericht konnte in der Urteilsbegründung aber keine Verletzung eines Patentrechts erkennen. Der Vorsitzende Richter erklärte außerdem, dass aufgrund einer von adidas erhobenen Nichtigkeitsklage, ebenfalls der Bestand des Patents infrage steht.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Herstellungsverfahren schon längst bekannt?
Im Jahr 2002 lies sich Nike ein Herstellungsverfahren patentieren, bei dem der Laufschuh aus einem Stück und nicht aus mehreren Teilen hergestellt wird. Möglich macht dies ein Verschmelzungsverfahren, welches die verschiedenen Fasern verbindet. Adidas nutzte dieses Verfahren ebenfalls, um ihren eigenen Laufschuh „Primeknit“ zu produzieren. Nike erkannte darin eine Verletzung ihres Patents. Adidas argumentierte dagegen vor Gericht, dass es dieses Verfahren schon seit 70 Jahren gibt und daher nicht geschützt werden kann. Der Richter folgte der Argumentation und hob das Verkaufsverbot auf. Nach dreijähriger Entwicklung stellte adidas bei den Olympischen Spielen in London den Laufschuh vor und kann nun wieder mit dem Verkauf der 2.000 Paare beginnen. Nike hat allerdings noch die Möglichkeit Einspruch gegen das Urteil einzulegen und einen erneuten Verkaufsstopp zu erzwingen. Dies gilt aber als unwahrscheinlich, sollte sich herausstellen, dass es das Herstellungsverfahren schon seit 1940 gibt. Fortsetzung folgt.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert